Vertragsbedingungen
über die Nutzung des Programms CHIPO 7
(Lizenzvereinbarungen)
1 Vertragsgegenstand
Der Lizenznehmer/Die Lizenznehmerin erwirbt mit diesem Vertrag das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht von CHIPO 7 entsprechend der erworbenen Lizenzversion (siehe Rechnung). Dieses Nutzungsrecht tritt mit dem Kauf des Programms in Kraft.
2 Ausübung des Nutzungsrechtes
a) Schulen
mit Öffentlichkeitsrecht
Das Programm darf von jedem Schüler/jeder Schülerin in der Schule und zu Hause verwendet werden, für den/die eine Lizenz erworben wird. Die Schulkennnummer begrenzt den Umfang des Begriffes Schule. Kopien dürfen darüber hinaus lediglich zum Zweck der Datensicherung angefertigt werden.
b) Andere
Lizenznehmer (Einzelplatz-User)
Der Lizenznehmer/Die Lizenznehmerin
verpflichtet sich, das Programm nur auf einem Computer einzusetzen. Der
Lizenznehmer/Die Lizenznehmerin verpflichtet sich weiters, das Programm nicht
weiterzugeben bzw. einem Dritten zur Nutzung zu überlassen. Kopien dürfen lediglich
zum Zweck der Datensicherung angefertigt werden. Das Anfertigen von weiteren
Kopien ohne Genehmigung ist nicht gestattet. Das gleichzeitige Verwenden einer
Einzelplatz-User-Llizenz auf mehreren Computern ist nicht gestattet.
3 Schutzrechte
Der Lizenznehmer/Die Lizenznehmerin erkennt die Rechte der Autoren und des Vertragshändlers (Urheberrechte, Warenzeichen) uneingeschränkt an. Das betrifft auch das exklusive Copyright am E-Book. Der Lizenznehmer/Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, am Programm und an den Daten weder vor noch nach der Installation Veränderungen vorzunehmen.
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen kann das erteilte Nutzungsrecht jederzeit widerrufen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Lizenzgebühr besteht in keinem Fall. Das Recht der Autoren und des Vertragshändlers, einen ihnen gegebenenfalls entstandenen Schaden geltend zu machen, bleibt hievon unberührt.
4 Haftung und Gewährleistung
Das Programm ist auf seine Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Anwendung überprüft. Die Autoren und der Vertragshändler können aber trotzdem keine Gewähr dafür übernehmen, dass das Programm unterbrechungs- oder fehlerfrei läuft. Für das Erreichen eines bestimmten Verwendungszieles kann ebenfalls keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung der Autoren und/oder des Vertragshändlers für unmittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. In jedem Fall ist jedoch die Haftung auf den Kaufpreis begrenzt.
Aufgetretene Mängel sind dem Vertragshändler unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, sofern die aufgetretenen Mängel den Einsatz der Software wesentlich beeinträchtigen.
5 Vertragsdauer und Kündigung
Die Lizenz wird auf die aus den mitgelieferten Lizenzdaten ersichtliche Dauer erteilt. Wird das Nutzungsrecht durch den Lizenznehmer nicht mehr ausgeübt oder ist es widerrufen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche CHIPO-7-Software einschließlich E-Book oder sonstige Materialien zu vernichten. Der Lizenznehmer/Die Lizenznehmerin ist auch über die Nutzungsdauer hinaus zur Wahrung der Rechte der Autoren verpflichtet.
6 Sonstiges
Es gilt österreichisches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Sämtliche Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Vertragspartners weder übertragbar noch
abtretbar. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein,
berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.